Blatt einer Nicotiana Rustica-Pflanze
Nicotiana Rustica-Blatt

Häufig gestellte Fragen

Ist der Anbau von Tabak in Deutschland erlaubt?

Ja, der Gesetzgeber erlaubt Ihnen ausdrücklich, durch den Tabak-Selbstanbau Steuern zu sparen! Von den zahlreichen Regelungen des Tabakhandels betrifft den Selbstanbauer nur das Tabaksteuergesetz. In seiner aktuellen Fassung befreit es ausdrücklich die Herstellung von "Tabakwaren, die außerhalb eines zugelassenen Herstellungsbetriebes aus Kleinpflanzertabak hergestellt und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind" vom Steuer- und Verpackungszwang. Die zugehörige Durchführungsverordnung legt keine Zahl fest, wie beim Weinbau für den Eigenbedarf wird jedoch von den zuständigen Zollbehörden widerleglich vermutet, dass ab 100 Pflanzen ein gewerblicher Anbau vorliegt. Da aus 100 Tabakpflanzen etwa 4-6 kg rauchfertiger Tabak hergestellt werden kann, erscheint diese Grenze auch für den Tabakanbau realistisch.

Weitere Infos im Tabakanbau-Forum

ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

© 2000-2024 Tabakanbau.de. Bilder + Texte sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Zustimmung von tabakanbau.de! Zuletzt geändert: 12.10.2004.